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25.05.2012

Anpassung einmaliges Bereitstellungsentgelt im Festnetz auf 69,95 Euro ab 1. Juni 2012


Das einmalige Bereitstellungsentgelt im Bereich Festnetz wird zum 1. Juni 2012 von 59,95 Euro um 10 Euro auf 69,95 Euro angehoben. Im Bereitstellungsentgelt sind die Kosten für notwendige Arbeiten in Zusammenhang mit der Neuschaltung eines Anschlusses (z. B. Leitungsprüfung, Schaltung einer Kupferleitung) pauschal abgedeckt.

Das Bereitstellungsentgelt im Festnetz fällt an bei:
  • Einrichtung eines Anschlusses (Haushaltsneugründungen, Neukunden)
  • Umzug und der damit verbundenen Anschluss-Neueinrichtung
  • Technikwechsel zwischen Standard und Universal oder von IP-basiert auf Standard/Universal die der Kunde beauftragt hat.


Bei den genannten Geschäftsfällen fällt das Entgelt bei allen unseren Produkten aus den Kategorien Call, Call & Surf und Entertain an.

Komplettwechsler, die sowohl einen Telefon- als auch Internet-Anschluss bei einem anderen Anbieter haben und zurück zur Telekom wechseln, erhalten nach wie vor eine einmalige Gutschrift über das Bereitstellungsentgelt.

Für den Fall, dass Ihre Kunden Fragen zur Anpassung des Bereitstellungsentgelts haben sollten, können Sie folgende Sprachregelung nutzen:

"Bei der Einrichtung Ihres Anschlusses entstehen Kosten für notwendige Schaltarbeiten. Diese sind über das einmalige Entgelt pauschal abgedeckt. Um Ihnen auch weiterhin attraktive Produkte mit garantiert hohen Qualitätsstandards anbieten zu können, müssen wir das einmalige Bereitstellungsentgelt ab 1. Juni 2012 auf 69,95 Euro anpassen."


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