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07.05.2012

Erhebung Bereitstellungsentgelt für IP-basierte Pakete auch im Umzugsfall

Seit heute, 7. Mai 2012 wird für IP-basierte Pakete auch im Umzugsfall das Bereitstellungsentgelt erhoben.

Bereits seit dem 19. März 2012 wird bei Neuanschlüssen von IP-basierten Anschlüssen ein Bereitstellungsentgelt in Höhe von 59,95 Euro erhoben und damit den Anschlussarten Standard (analog) / Universal (ISDN) gleichgestellt. Im Umzugsfall fiel bisher aus technischen Gründen kein Bereitstellungsentgelt an. Beim Umzug entsteht für die Telekom allerdings ein vergleichbarer administrativer und technischer Aufwand wie beim Neuanschluss. Daher wird ab dem 7. Mai 2012, wie bei Standard und Universal auch, bei IP-basierten Paketen das einmalige Bereiststellungsentgelt im Umzugsfall erhoben.

Prinzipiell gilt:

Das Bereitstellungsentgelt im Festnetz fällt immer an bei
  • Einrichtung eines Anschlusses (Haushaltsneugründungen, Neukunden),
  • Umzügen und der damit verbundenen Neueinrichtung,
  • sowie bei Technikwechsel zwischen Standard und Universal oder von IP-basiert auf Standard bwz. Universal, die der Kunde initiiert hat.


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